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 Spende Lungenstiftung

Die Deutsche Lungenstiftung freut sich über eine Spende auf eines der unten aufgeführten Spendenkonten:

Commerzbank AG
IBAN: DE21 2508 0020 0111 0111 00
BIC: DRESDEFF250

Commerzbank AG
Unterkonto Lungenkrebs
IBAN: DE 91 2508 0020 0111 0111 01
BIC: DRESDEFF250

Kontakt

Geschäftsstelle

Deutsche Lungenstiftung e. V.
Reuterdamm 77
30853 Langenhagen

Tel.:  0511 / 215 51 10
Fax:  0511 / 215 51 13

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Kondolenzspende

zu Gunsten der Deutschen Lungenstiftung e. V.

Dem Tod einer nahestehenden Person steht man fassungslos und voller Schmerz gegenüber. Umso mehr sind wir Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie in dieser schweren Zeit an uns denken und uns unterstützen wollen. Sie helfen, indem Sie auf Kranz- oder Blumenspenden verzichten und stattdessen zu Spenden zu Gunsten der Deutschen Lungenstiftung e. V. aufrufen.

Für Ihr Vertrauen danken wir Ihnen schon jetzt sehr herzlich.

Im Folgenden haben wir wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen beim Ablauf des Spendenaufrufs helfen.

Bei Kondolenzspenden anlässlich eines Trauerfalls haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie erbitten Spenden auf das Spendenkonto der Deutschen Lungenstiftung e. V.
    Die Trauergäste überweisen unter Angabe eines Stichwortes (Bestattung, Vorname, Name der/des Verstorbenen) ihre Kondolenzspende auf unser Spendenkonto. Sie als Angehörige/r erhalten von uns etwa einen Monat nach der Trauerfeier eine Auflistung der Kondolenzspender mit Angabe der eingegangenen Gesamtsumme. Die Zuwendungsbescheinigungen werden von uns direkt an die einzelnen Spender verschickt.
    Bei der Bitte um Spenden direkt auf das Konto der Deutschen Lungenstiftung e. V. empfiehlt sich für den Trauerbrief und/oder die Todesanzeige folgende Formulierung:
    „Auf Wunsch der/des Verstorbenen bitten wir anstelle zugedachter Blumen und Kränze um eine Spende für die Deutsche Lungenstiftung e. V.
    IBAN: DE21 2508 0020 0111 0111 00, BIC: DRESDEFF250, Kennwort: Bestattung Vorname, Name der/des Verstorbenen.”
  • Sie richten ein Sonderkonto bei Ihrem Kreditinstitut ein. 
    Wenn Sie ein Sonderkonto einrichten, hat es den Vorteil, dass Sie über die Kontoauszüge einen unmittelbaren Überblick über die eingehenden Spenden erhalten. Als Angehöriger können Sie somit direkt nach dem Eingang der Zuwendungen Danksagungen versenden.
    Den Gesamt-Spendenbetrag überweisen Sie dann zu gegebener Zeit unter Angabe eines Stichwortes auf unser Spendenkonto. Wenn Sie möchten, erhalten Sie von uns über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung. Sie können aber auch zu Gunsten der Einzelspender darauf verzichten. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie uns eine Liste der Kondolenzspender unter Angabe der vollständigen Adressen und des jeweiligen Spendenbetrages zur Verfügung stellen, damit wir den einzelnen Spendern eine entsprechende Zuwendungsbestätigung ausstellen können.
    Bei der Bitte um Spenden auf ein Sonderkonto empfiehlt sich für den Trauerbrief und/oder die Todesanzeige folgende Formulierung:
    „Auf Wunsch der/des Verstorbenen bitten wir anstelle zugedachter Blumen und Kränze um eine Spende für die Deutsche Lungenstiftung e. V. auf das Sonderkonto ... Name und Bankleitzahl des Kreditinstitutes, Kennwort: Bestattung Vorname, Name der/des Verstorbenen.”

Falls Sie sich für eine dieser Möglichkeiten entscheiden sollten oder weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Susanne Tjaden
Deutsche Lungenstiftung e. V.
Tel.: 0511 / 215 51 10

Erbschaft und Vermächtnis

Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit, so dass Ihre Erbschaft uneingeschränkt den Projekten der Deutschen Lungenstiftung e. V. zugute kommt.

Sie können in Ihrem Testament die Deutsche Lungenstiftung e. V. als Erbin einsetzen oder Sie können Vermächtnisse für die Deutsche Lungenstiftung e. V. vornehmen. Darin legen Sie fest, dass Sie neben Ihren Familienangehörigen bzw. den Erben einer guten Sache dienen wollen. Die Erben sind verpflichtet, Ihrem Vermächtniswunsch nachzukommen.

Falls Sie unabhängig von Erbschaft oder Vermächtnis Vereinbarungen über Ihr Vermögen treffen wollen, können Sie auch einen "Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall" abschließen. So können Sie z. B. Konten auf einen Dritten, also den Begünstigten, unwiderruflich übertragen. Der Begünstigte muss diesen Vertrag gegenzeichnen.

Selbstverständlich können Sie zu Ihren Lebzeiten über diese Mittel frei verfügen bzw. einen solchen Vertrag jederzeit wieder rückgängig machen.

Bei Unklarheiten über die sinnvollste Vorgehensweise fragen Sie Ihren Anwalt oder Notar oder Ihr Kreditinstitut oder wenden Sie sich an die Deutsche Lungenstiftung e. V. Wir garantieren, dass Ihre Zuwendung in Ihrem Sinne verwendet wird.