Bundestag beschließt weitreichendes Tabakwerbeverbot
Jahrelange Forderung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin und der Deutschen Lungenstiftung wird teilweise umgesetzt
Nach jahrelangen Diskussionen schränkt der Bundestag die Tabakwerbung weiter ein. Außenwerbung ist zukünftig nur noch an den Außenwänden oder in den Schaufenstern von Geschäften des Fachhandels zulässig. Auf Außenflächen wie Plakatwänden, Litfaßsäulen und Bushaltestellen wird sie verboten. Die Einschränkung tritt zu unserem Bedauern stufenweise in Kraft: für Tabakprodukte ab 2022, für Tabakerhitzer ab 2023 und für E-Zigaretten ab 2024. In Kinos ist ab 2021 die Werbung für Tabakprodukte verboten vor Filmen, die unterhalb 18 Jahren freigegeben sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin und die Deutsche Lungenstiftung mit ihren Partnern im Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) hatten seit Jahren wiederholt ein komplettes Werbeverbot für Tabakwaren und E-Zigaretten gefordert. Insofern begrüßen DGP und Lungenstiftung die Gesetzesinitiative des Bundestags. Allerdings hätten sich Fachgesellschaft und Stiftung weniger langfristige und gestaffelte Übergangszeiten bis zum Inkrafttreten der Werbeverbote sowie Verbote auch von Sponsoring und Promotion (ebenso von Schaufensterwerbung) gewünscht.
Link zum Beitrag beim ABNR
Foto: Dele Oke/Unsplash