Forschungsförderung
Richtlinien zur Vergabe von Forschungsmitteln durch die Deutsche Lungenstiftung
(Beschlussfassung Vorstand der Deutschen Lungenstiftung Frankfurt 8.10.2007)
§1 Präambel
- Ziel der Mittelvergabe durch die Deutsche Lungenstiftung ist die Förderung der pneumologisch-klinischen und pneumologisch -naturwissenschaftlichen Forschung in Deutschland. Dazu sollen insbesondere jüngere Wissenschaftler in der Pneumologie mit aktueller und unmittelbar vorgesehener Tätigkeit in Deutschland gefördert werden.
- Die Deutsche Lungenstiftung vergibt zweckgebunden finanzielle Mittel für
- Stipendien
- Forschungsvorhaben
- Forschungspreise
- Reisestipendien zu wissenschaftlichen Kongressen
- Die zu fördernden Themen oder Schwerpunkte für Stipendien, Forschungsvorhaben oder Forschungspreise legt der Vorstand fest.
- Über die Vergabe von Reisestipendien und Fördermittel bis zu 5000.-€ kann der Vorstand ohne ein Begutachtungsverfahren entscheiden.
- Über die Mittelvergabe für Stipendien, Forschungsvorhaben und Forschungspreise entscheidet der Vorstand nach Abschluss eines Begutachtungsverfahrens.
§2 Voraussetzungen für Reisestipendien
- Die Reise muss einen wissenschaftlichen Hintergrund im Bereich Pneumologie haben, z.B. Besuch einer wissenschaftlichen Tagung.
- Der Antrag auf ein Reisestipendium ist beim Vorstand der Deutschen Lungenstiftung formlos einzureichen. Der Antrag muss enthalten: Begründung, Beschreibung des aktiven Beitrags (§2, Abs. 4), tabellarischer Lebenslauf des Antragstellers, Kostenplan.
- Es steht keine andere Finanzierungsquelle zur Verfügung oder eine andere Finanzierungsquelle erlaubt nur eine Teilfinanzierung der Reise.
- Es muss mit der Reise ein aktiver Beitrag des zu Unterstützenden verbunden sein, z.B. Präsentation wissenschaftlicher Daten auf einem Kongress.
§3 Begutachtungsverfahren für Stipendien, Forschungsvorhaben und Forschungspreise
- Das Votum der Gutachter hat beratenden Charakter.
- Der Vorstand legt die Mitglieder des Gutachtergremiums fest, das mindestens aus 3 Gutachtern mit vorzugsweise unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten besteht:
- Einem klinisch oder in der Niederlassung tätigen Pneumologen (je nach Schwerpunkt des Forschungsantrages)
- Einem klinisch-wissenschaftlich tätigen Pneumologen
- Einem Wissenschaftler mit theoretisch-wissenschaftlichem Hintergrund und Bezug zur Fragestellung des eingereichten Forschungsantrages
- Gutachter dürfen nicht selbst Einreicher oder Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe der Einreicher sein. Es darf zwischen Gutachter und Einreicher kein Dienstverhältnis bestehen.
- Die 3 Gutachter wählen untereinander einen Sprecher, der die Bewertung und das Abstimmungsverhältnis der Gutachter für den Vorstand zusammenfasst. Es entscheidet für das Gutachtervotum die einfache Mehrheit.
§4 Bewertungsgrundlagen für Stipendien, Forschungsvorhaben und Forschungspreise
- Der Vorstand legt für die Bewertung der Arbeit die Schwerpunkte fest, z.B. Themenschwerpunkt, grundlagenwissenschaftlicher oder klinischer Schwerpunkt (§1, Abs. 3).
- Eingereichte Forschungsarbeiten/-anträge, Anträge für Stipendien werden nach folgenden Kriterien bewertet (nach Wichtigkeit abfallende Reihenfolge):
- Bedeutung des Antrages für die pneumologische Wissenschaft / für die zu fördernde Institution (Klinik, Institut)
- Originalität und Bedeutung der Fragestellung
- Methodischer Aufbau in Bezug auf die Fragestellung
- Durchführbarkeit / Erfolgsaussichten: Kann die Arbeit an der Wirkungsstätte durchgeführt werden (Kompetenz, Sachmittel-/Personal-Ausstattung, Know-how) ?
- Qualifikation des Antragstellers / der Arbeitsgruppe
§5 Pflichten und Rechte des Empfängers
- Die Modalitäten zur Verwendung der Finanzmittel werden vom Vorstand festgelegt. Entsprechende Vorgaben sind vom Empfänger zu berücksichtigen und umzusetzen. Darüber hinaus, oder wenn keinerlei Modalitäten festgelegt wurden, kann der/die Empfänger frei im Rahmen des beantragten Projektes über den Einsatz der bewilligten Mittel entscheiden.
- Der/die Begünstigte muss zum Zeitpunkt der Mittelvergabe bei Forschungspreisen oder Forschungsanträgen das Projekt kurz (z.B. eine Druckseite) skizzieren zwecks Publikation in der Zeitschrift "Pneumologie" und/oder eines Publikationsorgans der Deutschen Lungenstiftung.
- Ein Jahr nach Abschluss der Forschungsarbeiten müssen die Ergebnisse in einem Wissenschaftsorgan publiziert werden oder es muss ein Abschlussbericht erstellt sein.
- Bei Verstößen gegen die Vergabevorgaben behält sich der Vorstand die Rückforderung der Fördermittel vor.
gez. Prof. Dr. Harald Morr (Vorstandsvorsitzender)
gez. Prof. Dr. Adrian Gillissen (stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
Nachwuchsförderung der Deutschen Lungenstiftung
Die Deutsche Lungenstiftung (DLS) engagiert sich in der Nachwuchsförderung für die klinische und wissenschaftliche Tätigkeit auf dem pneumologischen Fachgebiet. Pneumologische Themen sind in der studentischen Ausbildung im Vergleich zu den anderen großen internistischen Fachgebiet nach Meinung der DLS unterrepräsentiert. Aus diesem Grund möchte pneumologisch interessierte Medizinstudenten im Rahmen ihrer Famulatur oder eines PJ (Praktisches Jahr) -Aufenthaltes im europäischen Ausland unterstützen
Ausschreibung
Es können sich alle Medizinstudenten mit bestandenem Physikum bewerben, die im europäischen Ausland eine Famulatur oder ein PJ-Tertial an einem pneumologischen Zentrum absolvieren wollen. Ferner sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Zu dokumentierendes Interesse an einer solchen Famluatur/am PJ (s.u. unter Antragstellung).
- Bereitschaf an einem europäischen Zentrum für Pneumologie (Klinik) eine Famulatur/ein PJ-Tertial ableisten zu wollen.
- Erstellung eines ca. einseitigen Berichtes über die während der Famulatur/dem PJ gemachten Erfahrungen. Die DLS behält sich eine eventuelle Publikation in dem DLS-Publikationsorgan vor.
Unterstützung
Die Unterstützung besteht aus:
- Hilfe bei der Auswahl eines pneumologischen Zentrums, an dem sich die Durchführung einer pneumologischen Famulatur/eines PJ-Tertials lohnt, und Herstellung des Kontakts
- Übernahme der Reisekosten (z.B. Bahn 2. Klasse, Flug Ecconomy, Transfers zu Flug- und Bahnhöfen)
- Die Unterstützung erfolgt aus steuerlichen Gründen allerdings erst nach Einreichung der originalen Reiseunterlagen.
- Nicht unterstützt wird eine inländische Famulatur/PJ-Aufenthalt
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt an:
Herrn Prof. Dr. med. Harald Morr
Präsident der Deutschen Lungenstiftung e.V.
Geschäftsstelle der Deutschen Lungenstiftung e.V.
Herrenhäuser Kirchweg 5 (3. OG)
30167 Hannover
Für die Antragstellung sind erforderlich
- Anschreiben, aus dem das Interesse für das Fach Pneumologie hervorgehen muss
- Kopie des Studentenausweises
- Nachweis über eine in der Pneumologie begonnene Doktorarbeit (Bestätigung durch den Doktorvater) oder ein entsprechend positives Zeugnis durch einen in Forschung und/oder Lehre aktiven Pneumologen, der das besondere Interesse im pneumologischen Bereich bestätigt.
- Kurzer tabellarischer Lebenslauf
- Kostenvoranschlag der Reisekosten
- Nachweis über die Zusage zur Famulatur/PJ (z.B. Bestätigungsschreiben). Alternativ kann die DLS hier eine Ausbildungsstätte auch vermitteln.
Da die Globalisierung auch in der Pneumologie nicht Halt macht, handelt es sich bei dieser Unterstützung um eine besondere Gelegenheit die in Europa in Forschung und Lehre führenden pneumologischen Zentren einmal kennenzulernen und dabei noch eine Unterstützung zu erhalten.
Ethischer Kodex zur Ablehnung von Tabakindustriegeldern für die pneumologische Forschung
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. ist sich ihrer besonderen Verantwortung als wissenschaftliche Fachgesellschaft des am meisten durch Tabak geschädigten Organsystems bewusst. Die Gesellschaft hat deshalb folgenden ethischen Kodex beschlossen:
- Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin sowie ihre assoziierten Mitglieder, so auch die Deutsche Lungenstiftung, lehnen jegliche finanzielle Mittel der Tabakindustrie für Forschungsförderung, Gutachterhonorare, Vortragshonorare, Reisekosten, Wissenschafts- und andere Preise ab.
- Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. sowie ihre assoziierten Mitglieder, so auch die Deutsche Lungenstiftung, lehnen die Mitwirkung an Veranstaltungen der Tabakindustrie oder Dritter, die von der Tabakindustrie unterstützt werden, ab.


